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   OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss (6) 439/76   

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https://dejure.org/1976,1692
OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss (6) 439/76 (https://dejure.org/1976,1692)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.09.1976 - 3 Ss (6) 439/76 (https://dejure.org/1976,1692)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. September 1976 - 3 Ss (6) 439/76 (https://dejure.org/1976,1692)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss (6) 439/76
    Um dies zu begründen, braucht hier auch nicht der in Verfahrensfragen umstrittene Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. dazu insbes. BGHSt 18, 274 ff, Kleinknecht, StPO , 32. Aufl. 1975, § 261 Anm. 8 B m.w.N.) bemüht zu werden.
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 565/92

    Urteil - Form - Eingang - Geschäftsstelle

    Daß diese Überprüfung nicht möglich ist, kann hier nicht dazu führen, den geltend gemachten Verfahrensverstoß als unbewiesen zu behandeln (vgl. OLG Stuttgart GA 1977, 26, 27; Paulus in KMR, Stand Juli 1991, Rdn. 6 zu § 337 und Rdn. 90 zu § 338).".
  • OLG Bremen, 29.07.1998 - Ss 18/98

    Anforderungen an das zu den Akten Bringen eines Urteils; Rechtzeitigkeit bei der

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  • OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 3 Ss 812/85
    Daher ist nicht nur dort, wo die Verletzung von § 275 Abs. 1 Satz 2 und 4 StPO eindeutig feststeht, sondern auch da, wo sich der Nachweis der Fristwahrung weder durch Eingangsvermerk der Geschäftsstelle noch auf andere Weise mit hinreichender Gewißheit erbringen läßt, ein absoluter Revisionsgrund im Sinne von § 338 Nr. 7 StPO anzunehmen (vgl. Senatsbeschluß vom 7.9.1976 - 3 Ss 439/76 - = GA 1977, 26 ; LR, StPO , 23. Aufl., Rdn. 110 zu § 338).
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